Seit 2020 muss der Hausverwalter den Eigentümern der WEG einmal im Jahr einen Vermögensbericht vorlegen. Aber was genau steht in dem Vermögensbericht drin?

Seien Sie mal ehrlich – einmal im Jahr bekommen Sie ein riesiges Zahlenwerk von der Hausverwaltung zugeschickt – die Hausgeldabrechnung – auch Jahresabrechnung genannt. Aber verstehen Sie immer alles, was da drinsteht?

Vieles davon ist eigentlich ganz leicht zu verstehen. Hier erklären wir Ihnen den Vermögensbericht, der seit 2020 jedem Wohnungseigentümer einmal jährlich von der Hausverwaltung vorgelegt werden muss. Meistens bekommen Sie den Vermögensbericht zusammen mit der Hausgeldabrechnung überreicht.

Beschreibung Vermögensbericht
Zusammenfassung über den Vermögensbericht für Wohnungseigentümer

Wenn Sie eine Eigentumswohnung besitzen, dann sind Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft. D.h. Ihnen gehört zusammen mit den anderen Eigentümern Ihr Mehrfamilienhaus.

Diese Eigentümergemeinschaft funktioniert wie ein kleines Unternehmen. Es gibt jedes Jahr Einzahlungen – das ist im Wesentlichen das von Ihnen bezahlte Hausgeld – und es gibt Auszahlungen, z.B. für Heizung, Strom, Wasser, Müllentsorgung, Hausmeister, Handwerker etc..

Vermögenswerte der Eigentümer-Gemeinschaft

Jede Eigentümergemeinschaft hat auch Vermögensgegenstände. Und weil Sie sicher wissen wollen, was Ihnen als Eigentümergemeinschaft gehört, wird Ihnen vom Hausverwalter einmal im Jahr der seit 2020 gesetzliche vorgeschriebene Vermögensbericht vorgelegt (§ 28 Abs. 4 WEG).

Der Vermögensbericht ist eine Aufstellung der Vermögensgegenstände der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft (WEG). Er ist ein IST-Stand vom Vermögen der WEG, er listet also die tatsächlich vorhandenen Vermögenswerte der Eigentümergemeinschaft auf. Das sind im einzelnen:

  1. Bankkonten und Bargeld, wie das Girokonto, Konten für Erhaltungsrücklagen oder Instandhaltungsrücklagen, Sonderrücklagen der WEG, Kredite oder Bargeldkassen (z.B. die Kasse vom Hausmeister). Hier wird jeweils der Stand zum Jahresende angegeben.
  2. Geldwerte, das sind Forderungen (z.B. offene Hausgeldforderungen – auch Altlasten, Schadensersatzansprüche, Ansprüche gegen Versicherungen, etc.) und Verbindlichkeiten (z.B. noch nicht ausbezahlten Guthaben aus dem Hausgeld, noch nicht bezahlte Rechnungen etc.)
  3. Sachwerte wie z.B. Rasenmäher, Kehrmaschinen, Müllpressen oder der in Tank befindliche Heizölbestand zum Jahresende. Unwesentliche Gegenstände (alles was weniger als ein paar hundert EUR wert ist) werden hier nicht aufgeführt.

Der Vermögensbericht bietet Ihnen also eine sehr einfache Übersicht über die Vermögensgegenstände der Eigentümergemeinschaft.

Und hier bieten wir Ihnen ein Muster eines Vermögensberichts zum Download an: