Ab Dezember 2023 wird es zur Pflicht, dass der Verwalter eine Zertifizierung hat, sonst gehen Sie als Eigentümergemeinschaft erheblich Risiken ein.
Verwalterzertifizierung – gesetzlich verpflichtend
Die Verwaltung von Eigentumswohnungen, Mietshäusern und Gewerbeimmobilien ist eine komplexe Angelegenheit. Ein professionelles Immobilienmanagement erfordert eine fundierte Kenntnis der rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Aspekte des Immobilienmarktes. Verwalter spielen eine wichtige Rolle in der Betreuung von Immobilien, da sie die Verantwortung für die Wartung, Instandhaltung und den Betrieb von Gebäuden und Anlagen tragen.
Die Verwaltung von Immobilien war jedoch bisher kaum reguliert. Das bedeutet, dass jeder, der sich dazu bereit erklärt, eine Verwaltungsfirma gründen kann, ohne über spezifische Kenntnisse oder Erfahrungen in der Branche zu verfügen. Um sicherzustellen, dass Verwalter über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, hat der Gesetzgeber eine gesetzliche Pflicht zur Verwalterzertifizierung eingeführt.
Pflicht zur Zertifizierung tritt 2023 in Kraft
Mit der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) wurde im Jahr 2020 eine neue gesetzliche Pflicht zur Verwalterzertifizierung eingeführt, die im Dezember 2023 in Kraft tritt. Diese Pflicht betrifft Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Verwalter müssen nachweisen, dass sie über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, um eine professionelle Verwaltung zu gewährleisten. Dazu müssen sie eine Prüfung ablegen und eine Zertifizierung erwerben.
Die Verwalterzertifizierung ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer besseren Regulierung der Immobilienbranche. Sie soll sicherstellen, dass Verwalter über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um ihre Arbeit effektiv und verantwortungsbewusst auszuführen. Die Zertifizierung umfasst eine Vielzahl von Themen, wie z.B. Vertragsrecht, technische und kaufmännische Kenntnisse, sowie Wissen über Energieeffizienz und Umweltschutz.
Die Verwalterzertifizierung ist auch ein wichtiger Schutzmechanismus für Sie als Immobilieneigentümer. Verwalter haben Zugang zu vertraulichen Informationen über Immobilien und müssen sicherstellen, dass diese Informationen sicher und vertraulich behandelt werden. Eine Zertifizierung stellt sicher, dass Verwalter über die notwendigen Kompetenzen verfügen, um die Vertraulichkeit und Integrität dieser Informationen zu gewährleisten.
Durch die gesetzliche Pflicht zur Zertifizierung wird sichergestellt, dass nur qualifizierte und vertrauenswürdige Verwalter für WEGs tätig sind. Die Zertifizierung soll dazu beitragen, Missstände und Probleme in der Verwaltung von WEGs zu vermeiden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die gesetzliche Pflicht zur Verwalterzertifizierung ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Qualität und Professionalität in der Immobilienbranche ist.
Wer ist zertifizierter Verwalter
In der Regel sind Verwaltungsunternehmen als juristische Personen oder Personengesellschaften organisiert. Hierzu sieht die Verordnung spezielle Regelungen vor.
Juristische Personen und Personengesellschaften dürfen sich als zertifizierte Verwalter bezeichnen, wenn alle Beschäftigten, die unmittelbar mit der WEG-Verwaltung betraut sind, die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben. Alternativ können höchstens die Hälfte der Mitarbeiter als Volljuristen, Immobilienkaufleute oder Personen mit Studienabschluss mit immobilienrechtlichem Schwerpunkt einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sein.
Unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung beschäftigt gilt, wer Eigentümerversammlungen leitet oder außerhalb einer Versammlung Entscheidungen als Verwalter trifft.
Was passiert, wenn der Verwalter nicht zertifiziert ist
Zuerst einmal: es ist nicht strafbewehrt.
Aber: Der Verwalter kann eigentlich nicht mehr bestellt werden kann, da die Neubestellung eines nicht zertifizierten Verwalters nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht. Der Beschluss kann bei einer Anfechtung für ungültig erklärt werden. Gleiches gilt für alle Beschlüsse, die in einer Versammlung gefasst werden, die von einem nicht zertifizierten Verwalter geleitet werden.
Zusätzlich kann der Versicherungsschutz (Vermögensschaden) des Verwalters entfallen, da die Voraussetzung der Berufsausübung nicht mehr gegeben sind.
Was die HAVAU rät
Eigentümergemeinschaften sollten sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzen – denn ab Dezember 2023 gilt die Regelung in Kraft.
Im Team der HAVAU sind alle Mitarbeiter, die als Verwalter für Sie tätig sind und Entscheidungen treffen, zertifizierte Verwalter.
Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite!