Wohnungseigentümer können spätestens ab 1. Juli 2024 die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr auf Ihre Mieter umlegen. Das wurde in der Gesetzes Novelle des Telekommunikationsgesetzes entschieden. Für die Mieter bedeutet das, Sie haben die Wahlfreiheit für Ihren TV-Empfang, müssen sich aber dann auch selbst darum kümmern.
Das sogenannte Nebenkostenprivileg für den Kabelanschluss entfällt dann.
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Nebenkosten
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